Bei all dem Wehklagen und den negativen Einflüssen auf viele Stiftungen in den letzten acht Jahren, hat das Umgehen mit diesen Rahmenbedingungen durchaus auch positive Veränderungen für viele Stiftungen mit sich gebracht: In vielen Bereichen der Stiftungsarbeit wurde dem erheblich zunehmenden Professionalisierungsdruck mit viel Fleiß und gutem Willen bereits auf vielen Ebenen Rechnung getragen. In dem mitunter wichtigsten Gebiet, der Vermögensanlage und -verwaltung, besteht jedoch bei der Mehrzahl der rund 21.000 Stiftungen in Deutschland immer noch enormer Handlungsbedarf. Hier war und ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre schnelles Handeln nach wie vor gefragt. Aber haben dies auch alle Stiftungen erkannt, neues geplant, Leitlinien implemen-tiert, Anlagerichtlinien angepasst und strikte Kontrollarbeiten ausgeführt?
Anlageform Aktienfonds - der Teufel steckt im Detail
Diese Frage stellt sich primär dann, wenn Stiftungen bereits Anlagen zur Risikostreuung wie Aktienfonds getätigt haben bzw. auch wenn sie dies erst noch beabsichtigen. Die Entscheidung zur Umsetzung von Aktieninvestments (Aktienfonds) in einem Stiftungsportfolio, wird zumeist als größte Hürde angesehen. Sind dann die Investitionen nach mehr oder weniger Aufwand erst einmal durchgeführt, kann eine Stiftung - selbst wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen Controlling-Maßnahmen implementiert - in Gefahr geraten, dem damit zusammenhängenden „Kleingedrucktem" nicht genug Aufmerksamkeit zu widmen. Denn der sprichwörtliche Teufel steckt wie so oft im Detail. Und das dieser am Ende dem Stiftungsvorstand in Haftungsprobleme bringen kann, bleibt vielfach unerkannt.
Haftungsrisiken werden oftmals unterschätzt
Grundsätzlich obliegt es dem Vorstand einer Stiftung das Vermögen der Stiftung zu erhalten und ertragreich anzulegen - was angesichts der eingangs geschilderten Situation kompliziert genug erscheint. Implizit umfasst diese Sorgfaltspflicht selbstverständlich auch so zu handeln, dass jeglicher Schaden, auch und insbesondere für das Vermögen der Stiftung, von dieser abgewendet wird. Ein Stolperstein kann in diesem Zusammenhang eine Steuerart sein, die sicherlich einigen vom Namen her bekannt ist: die (ausländische) Quellensteuer.
Oft sind US-amerikanischen Aktien Bestandteil eines diversifizierten Fondsportfolios.
Vorhandene bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ermöglichen es deutschen Anlegern die im Ausland angefallene Quellensteuer (z. b. in den USA 30% auf Dividenden aus Aktieninvestments) zurückzufordern. Solche Doppelbesteuerungsabkommen bestehen jedoch nicht nur mit den USA.
Es bedarf meist eines umfangreichen verwaltungstechnischen Aufwands, um Rückforderungen zu bewerkstelligen. Und dass selbst die in Steuerfragen so gewieften deutschen Steuerzahler diesen Aufwand zumeist scheuen, wird durch folgende Zahlen belegt: Eine veröffentlichte Studie der GOAL Group zeigt, dass Investoren im Jahr 2010 weltweit 17,39 Milliarden US Dollar (12,24 Mrd. Euro) an rechtmäßigen Rückerstattungen aus internationalen Kapitalanlagen eingebüßt haben, da die Quellensteuer auf Dividenden und Erträge nicht ordnungsgemäß zurückgefordert wurde. Nach Aussage von Dr. h.c. Beata Baroth von der BBC Treuhand und Steuerberatungsgesellschaft AG in München, verzichteten deutsche Investoren dadurch auf 982 Millionen US-Dollar (691 Mio. Euro) an Rückerstattungen und das, „obwohl wir leicht in der Lage wären, dieses tote Kapital durch unsere eingespielten Prozesse regelmäßig zurückfordern zu können", so Ihr Kollege Boris Reichenauer (LL.M. Int. Tax) ergänzend.
Verantwortung des Stiftungsvorstands
Angesichts dieser Dimensionen stellt sich natürlich die Frage, ob ein Stiftungsvorstand, der die Rückforderung einer ausländischen Quellensteuer (beispielsweise von US-Aktien im Bestand seines Stiftungsfonds) nicht stringent verfolgt und damit die mögliche Rendite des Stiftungsvermögens mindert, nicht konsequenterweise in Haftung genommen werden kann / muss?
Letztlich wird durch das Beispiel der unterlassenen Quellensteuerrückforderung sehr transparent, dass mit der Entscheidung - egal ob erstmals oder fortlaufend - Aktienanlagen im Stiftungs-vermögen zu implementieren, dem Controlling und der Verwaltung des Stiftungsvermögens eine sehr hohe und manchmal existenzielle Bedeutung zukommen kann. „Dass Stiftungen, wie übrigens auch vermögende Privatpersonen, neben der professionellen Auswahl von Anlagevehikeln im weiteren Verlauf multiple Themenbereiche im Auge behalten müssen, setzt die vorhandenen Zeitbudgets, beispielsweise für die eigentliche Stiftungsarbeit, massiv unter Druck", sagt Stefan R. Haake Stiftungsmanager (DSA) und Vorstandsmitglied des neu gegründeten Stifter|Salon e.V. in München.
Unterstützung für Stiftungen
Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen holen sich deshalb bereits vielfach Unterstützung bei Family Offices oder echten Privatbankiers. Die Koordination steuerrelevanter Themen gehört hier ebenso zum guten Ton wie die Koordination sämtliche externer Dienstleister. Verlust- und Haftungsrisiken für Vorstände und Stiftungsvermögen könnten so ganz automatisch reduziert werden. Allein dieser Aspekt relativiert etwaige Kosten für Honorare, besonders dann, wenn man Sie in Relation zu den im Raum stehenden Risiken setzt. „Die Renaissance der Privatbankiers birgt dabei vielleicht das größte Potential - gerade auch für Stiftungen und deren Vorstände in Not. Hier werden alt hergebrachte Bankierstugenden in Verbindung mit der Sicherheit einer strengen staatlichen Kontrolle der Banken aktiv gelebt, so dass diese bankeigenen Family Offices auch für Stiftungen wertvolle Ansprechpartner sein können", empfiehlt Haake.
Kontakt:
BBC Treuhand- und Stifter|Salon e.V.
Steuerberatungsgesellschaft AG c/o BBC AG
Dr. h. c. Beata Baroth (Vorstand) Stefan Haake
Boris Reichenauer (LL.M. Int. Tax)
Neuhauserstr. 25
80331 München
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