Die Conversio Aidlingen GmbH war im Zuge eines Rettungsplans für die Geschädigten aus der SAM AG-Abwicklung gegründet worden. Das im schweizerischen Kanton Nidwalden ansässige Unternehmen SAM AG war offenbar in einer rechtlich strittigen Konstruktion mit einer Vertriebsgesellschaft in Deutschland verbunden. Damit verstieß man gegen die Kapitalmarktvorschriften in der Schweiz. Strittig ist allerdings, ob die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FinMA dabei unberücksichtigt ließ, dass die SAM AG faktisch über eine Niederlassung in Deutschland und nach deutschem Recht operierte. Die Verbraucherschutzrechtsanwälte bei Dr. Thomas Schulte & Partner und die Rechtsanwälte der Conversio Aidlingen GmbH gehen davon aus, den Schweizern Verfahrensfehler belegen zu können ohne die es niemals zum Zusammenbruch der SAM AG (verantwortlich zeichnend waren hier die Kaufleute Michael Hollenbach und Michael Oberle) hätte kommen können. Sind die Verfahrensfehler belegbar, resultierten daraus erhebliche Schadenersatzforderungen.
Unschön sei allerdings, dass scheinbar anderweitig interessierte Vertriebsstrukturen insbesondere rund um die damalige Leo One/Thormann Capital immer wieder versuchen, die Arbeit im Tandem Dr. Thomas Schulte/Conversio Aidlingen zu behindern.
Gerd Dörrscheidt wollte hier noch nicht Roß und Reiter offen benennen. Der Redaktion liegen allerdings Hinweise vor, die Rückschlüsse auf ein Foulspiel von zwei Vertriebsstrukturen im Wirtschaftsraum Baden-Württemberg schließen lassen.
Inzwischen hat sich die Conversio Aidlingen GmbH auch über die Havarie bei der SAM AG hinaus auf Rettungsaktionen im Kapitalmarkt spezialisiert.