Samstag, 23 September 2023

Vermögensabgabe soll Staatspleiten verhindern

Den Reichen beißen die Hunde

von PROSPERIA-LAURINA-REDAKTEUR  Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb Finanzen Montag, 10 Februar 2014 21:55
Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb
Bild: Alpe Nordsee Verlag GmbH

Der Internationale Währungsfonds (IWF) schlägt eine Vermögensabgabe der Reichen eines Landes in Höhe von 10 Prozent ihres Vermögens vor, wenn eine Staatspleite droht. Im Fokus hat der IWF insbesondere die Reichen in Griechenland, die bislang nicht zur Rettung der griechischen Finanzen herangezogen wurden. Als Vorbild diente wohl auch das Pleitemanagement der zyprischen Großbanken, bei dem alle Guthaben über 100.000 Euro als Verlust zu verbuchen waren. Arme Kontoinhaber waren damit von Ausfällen ausgeschlossen. Die Deutsche Bundesbank stimmt in seinem jüngsten Monatsbericht der Idee grundsätzlich zu, „in außergewöhnlichen nationalen Notsituationen“ auch privates Vermögen zur Abwendung der staatlichen Insolvenz heranzuziehen.

Die Bundesbank fährt dabei im Fahrwasser der IWF-Argumentation, die Enteignung privater Vermögen habe bereits historische Vorbilder in den Zeiten nach den beiden Weltkriegen. Gerade in Deutschland drängt sich der Vergleich mit der Regelung nach dem Lastenausgleichsgesetz auf, das im Jahre 1952 die Kriegs- und Nachkriegslasten und den zeitgleichen Verlust der staatlichen Zahlungsfähigkeit auf die Schultern der verbliebenen Vermögenden zu laden suchte. Allerdings trifft dieser Vergleich nur teilweise zu. Das Lastenausgleichsgesetz hatte eine vielseitige Aufgabe. An erster Stelle stand die Verteilung des noch bestehenden Immobilienbesitzes. Welchen Hauseigentümer der Bombenhagel verschonte, war in der Regel reine Glückssache. Der ausgebombte Nachbar hatte nicht nur sein Eigentum verloren, sondern blieb womöglich auch noch auf nicht getilgten Hypotheken sitzen.

 

Wirklich vergleichbar ist die heute angedachte Vermögensabgabe allenfalls mit dem zweiten Aspekt des Lastenausgleichs, der Beseitigung der Vermögensverzerrungen, die mit der Währungsreform von 1948 entstanden waren. Wer sein bombenbeschädigtes Haus beliehen hatte, um Kriegsanleihen zu kaufen, war dreifach bestraft: Die Staatspapiere waren spätestens mit der Währungsreform 1948 wertlos geworden, die Hypothekenlasten wurden jedoch mit dem vollen Betrag in D-Mark-Schulden umgewandelt - für ein reparaturbedürftiges Haus. Wer Reichsmarkguthaben angespart hatte, bekam ein Zehntel in D-Mark umgetauscht, Geldschulden blieben dagegen ungeschmälert erhalten. Die Parallele zur heutigen Schuldenkrise bestand in der vollständigen Abschreibung der Staatsschulden. Wer stattdessen sein Vermögen in nichtzerstörten Immobilien oder privaten Kreditgewährungen angelegt hatte, konnte sich jedoch nicht lange über den Gewinn freuen. Er musste abgeben.

 

Die Finanzierung des Lastenausgleichs von 1952 basierte auf drei Quellen: der Vermögensabgabe, der Hypothekengewinnabgabe und der Kreditgewinnabgabe. Die Höhe der Abgaben beruhte auf einer nachträglichen Berechnung der Bestände zum 21. Juni 1948, dem Tag nach der Währungsreform. Abzugeben waren 50 Prozent der berechneten Werte, einzuzahlen über maximal 30 Jahre in vierteljährlichen Raten an das jeweilige Finanzamt. Die lange Streckung der Zahlungen reduzierte die Höhe der jährlichen Abgabe auf 1,67 Prozent des Wertes von 1948. So konnte nicht nur der Betrag meistens leicht aus den laufenden Vermögenserträgen aufgebracht werden. Die nachfolgende DM-Inflation - das Preisniveau stieg zwischen 1952 und 1982 um insgesamt 156 Prozent an - verringerte auch den Realwert der Lastenabgabe auf zum Schluss zirka 35 Prozent des Ursprungswertes.

 

Die weitgehend erfolgreiche Handhabung der Vermögensverwerfungen, die der Krieg und die Währungsreform von 1948 hervorgerufen hatten, verführt in der Tat zu berauschenden Gedanken. Grundsätzlich ließe sich ein Schuldenschnitt oder sogar die vollständige Tilgung der Staatsschulden wie damals über eine Vermögensabgabe finanzieren. Allerdings klafft in der Begründung beider Maßnahmen eine Gerechtigkeitslücke. Die damalige Vermögensverteilung wurde durch die ungleiche Behandlung von Gläubigern und Schuldnern bei der Festlegung der Umrechnungsverhältnisse von neuer zu alter Währung willkürlich verzerrt. Die Höhe der Beträge, ob jemand vorher reich oder arm war, spielte keine Rolle. Ebenso war eine Schuldzuweisung eindeutig. Schuld an dem Vermögensverlust (zerstörte Immobilien wie zerstörte Währung) waren alle. Daher sollten die Schäden auch auf alle verteilt werden. Und vor allem: Die politischen Urheber der Staatsinsolvenz waren vollständig entmachtet.

 

Würden heute aufgrund der überbordenden Staatsverschuldung Schuldenschnitte zu Lasten der Reichen angeordnet, müssten die politischen Verantwortlichen ebenfalls zur Rechenschaft gezogen. Der Verweis auf die Wähler, die letztlich zu deren Macht beigetragen hätten, könnte als Argument für die Kollektivschuld dienen. Dann aber dürfen nicht nur die Reichen beteiligt werden. Willkürlich wäre auch die Abgrenzung zwischen arm und reich. Die Trennlinie wird maßgeblich durch die prozentuale Höhe der Abgabe und das Gesamtvolumen der Staatsentschuldung bestimmt. Ungerechtigkeit entsteht nicht zuletzt durch die unberücksichtigte Motivation der Vermögensbildung. Wer zur Finanzierung seines Alterseinkommens Vermögen ansparte, wird nun möglicherweise der allgemeinen Sozialhilfe anheimfallen. Der staatlichen Enteignungsflut folgt dann die Finanzierungsebbe in der Altersversorgung.

 

Wer nun glaubt, der kommenden Reichenhatz durch eine besondere pfiffige Vermögensgestaltung entkommen zu können, wird sich aller Voraussicht nach täuschen. Ist die Hemmschwelle erst einmal gefallen, wird der Staat Mittel und Wege finden, sein Vermögen, wo und wie auch immer es gelagert ist, durch fiskalische Sonderabgaben zu mindern. Sich dieser moralischen Enthemmung hinzugeben, ist durch die demokratisch legitimiert Möglichkeit, mittels Mehrheitsbeschlusses die Minderheit der Reichen zu enteignen, einfach zu verführerisch. Die Schuldenhunde beißen den Reichen, bis er der Letzte ist. Oder wie die alte Indianerweisheit sinngemäß besagt: Erst wenn der letzte Reiche enteignet ist, werdet ihr erkennen, dass man Staatsschulden so nicht tilgen kann.

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