Montag, 29 Mai 2023

Insolvenzrecht

Kreditversicherung bei Insolvenzanfechtungen

von PROSPERIA-LAURINA-REDAKTEUR  Rüdiger Dietrich Finanzen Mittwoch, 02 März 2016 21:01
Kreditversicherung bei Insolvenzanfechtungen
Quelle: PIXABAY.COM

Berlin – Eine Insolvenzanfechtung ist die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat, mit dem Ziel Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Unter bestimmten Umständen sind gemäß § 133 der Insolvenzordnung Rechtshandlungen anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Dieses Vorgehen geriet seit langem in den Ruf einer Teilenteignung, die insbesondere für mittelständische Unternehmer teils existenzgefährdende Probleme nach sich zu ziehen vermag. Zu dieser langen Frist, während dieser ein Insolvenzverwalter rückwirkend Zahlungen anfechten kann und folglich das Risiko besteht, dass Unternehmer womöglich längst verbuchtes und bereits ausgegebenes Geld für reguläre Dienstleistungen und/oder Warenlieferung zurückzahlen müssen, wurde in der Versicherungswirtschaft nun eine Police entwickelt, die Schutz vor diesem „unkalkulierbaren Risiko“, wie es  Werner Münch, Head of Business Regulations Germany bei der Atradius Kreditversicherung nennt, bieten soll.

Seit 2014 sind Anbieter wie EulerHermes und Atradius mit Policen auf dem Markt, die in der Regel zusätzlich zu einer Warenkreditversicherung, zum Teil aber auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden können. „Die Nachfrage ist sehr groß“, sagt Münch und führt dies auf die wachsenden Begehrlichkeiten der Insolvenzverwalter zurück. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat kürzlich 3068 Insolvenzverfahren ausgewertet, die 2012 und 2013 abgeschlossen wurden. In zwölf Prozent der Verfahren, so das Ergebnis, wurde eine Insolvenzanfechtung erfolgreich durchgesetzt. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshof Ende 2012, demgemäß die Anwendung eine deutliche Ausweitung erfuhr, indem bereits eine Ratenzahlung oder die Stundung einer Forderung bereits als Hinweis auf eine drohende Insolvenz gewertet werden darf, stieg die Anzahl der Anfechtungen weiter an. Zumal die Forderung auch noch verzinst wird, weshalb für Insolvenzverwalter sogar noch ein Anreiz zur Ausschöpfung der langen Anfechtungsfrist besteht.

 

Nach Ansicht von Fachleuten wird die Insolvenzanfechtung inzwischen gezielt zu Lasten von Lieferanten und Geschäftspartnern eingesetzt, die nichts Unlauteres getan haben. „Ratenzahlung und Tilgung sind in der Wirtschaft verkehrsübliche Praktiken“, sagt Jörg Pohlücke, Referent Haftpflicht- und Kreditversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es sei praxisfremd, allein dies schon als Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit zu werten. Nicht zuletzt können sich Anfechtungsversicherungen auch deshalb empfehlen, weil sie in Fällen zum Tragen kommen, die über eine klassische Kreditversicherung nicht geschützt sind. Die deckt zwar alle unbezahlten Forderungen, nicht jedoch längst geleistete Zahlungen, die das Kreditlimit übersteigen. Immerhin soll nach einem aktuellen derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Reformentwurf die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Der GDV geht allerdings davon aus, dass das Problem durch die Reform zwar entschärft, nicht aber beseitigt wird, da die meisten Insolvenzanfechtungen ohnehin im Zeitraum nach zwei bis vier Jahren erfolgen.

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