Berlin – Eine Insolvenzanfechtung ist die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat, mit dem Ziel Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Unter bestimmten Umständen sind gemäß § 133 der Insolvenzordnung Re...