Samstag, 23 September 2023

Europäische Bankenaufsicht:

Wirtschaftsweise Prof. Isabel Schnabl kritisiert Struktur der EZB-Bankenaufsicht!

von PROSPERIA-LAURINA-REDAKTEUR  Rüdiger Dietrich Finanzen Sonntag, 24 Januar 2016 00:53
Hauptsitz der EZB in Frankfurt/Main Hauptsitz der EZB in Frankfurt/Main

Berlin/Frankfurt a.M. – Es ist nicht neu, dass die Politik auf EU-Ebene, im speziellen die Europäische Zentralbank (EZB) in Kritik gerät. Auffällig ist allerdings, dass nahezu jede neue Maßnahme nicht nur ihre Kritiker findet, sondern diese zunehmend aus renommiertem Kreise, sprich nicht aus irgendwelchen Randgruppen stammen. Und hier muss der Blick nicht einmal mehr nur auf die Deutsche Bundesbank gerichtet werden, der so mancher womöglich noch ein traditionsbehaftetes Konkurrenzverhalten nachsagen mag. In der Januar-Ausgabe „Profil“, der Publikation des bayerischen Genossenschaftsverbandes, äußerte sich Frau Prof. Isabel Schnabel, immerhin den sogenannten Wirtschaftsweisen zugehörig, kritisch über EZB-Zuständigkeiten, die ihrer Ansicht nach zur Vermeidung von Interessenkonflikten getrennt gehörten. Die Wirtschaftsweise zielt dabei auf die neben der Geldpolitik seit 2014 auch noch in den EZB-Zuständigkeitsbereich gefallene Bankenaufsicht ab.

Mit dem einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, kurz SSM) hat die EZB im November 2014 die Aufsicht über Banken innerhalb der Euro-Zone übernommen, deren Bilanzsumme oberhalb 30 Mrd. € liegt oder 20 % der Wirtschaftsleistung eines Landes ausmacht. Zahlreiche Notenbanker, allen voran Bundesbankpräsident Jens Weidmann sahen dadurch von Anfang an die Unabhängigkeit der Notenbank gefährdet. Prof. Isabel Schnabel bewertet zwar den SSM an sich positiv, obwohl dadurch die Aufsicht dem Einfluss der nationalen Politik maßgeblich entzogen wurde, kritisiert jedoch, dass in der internen Hierarchie, trotz eines eigenen EZB-Aufsichtsgremiums, das letzte Wort beim EZB-Rat liegt. Die renommierte Bankenspezialistin sieht darin die Gefahr, dass geldpolitische Instrumente genutzt werden, um Fehler in der Bankenaufsicht zu kaschieren oder makroprudenzielle Instrumente, deren Einsatz aus Sicht der Finanzstabilität geboten wäre, mit Rücksicht auf die geldpolitischen Ziele nicht zum Einsatz kommen, wobei sie letzterem Aspekt gerade im derzeitigen Umfeld ein erhöhtes Gefahrenpotential zuschreibt.

Angesichts der bestehenden Interessenkonflikte plädiert der Sachverständigenrat, die Bankenaufsicht aus der EZB herauszulösen und empfiehlt eine Aufsicht, die für alle Sektoren – Banken, Versicherungen, Finanzmärkte – zuständig wäre und die mikroprudenzielle, das heißt einzelinstitutsbezogene, und makroprudenzielle, sprich systembezogene, Aufsicht vereinen würde. Allerdings macht die Wirtschaftsweise darauf aufmerksam, dass hierfür eine Änderung der europäischen Verträge erforderlich sei. Ob diesbezügliche Änderungen angesichts der strukturellen Verfestigungen innerhalb des EU-Systems einerseits und der zahlreichen Friktionen der EU-Mitglieder untereinander jedoch eine realistische Option darstellen, darf wohl begründet in Frage gestellt werden. Womit die Frage bestehen bleibt: Quo vadis, Unio Europaea?

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