So sollen Leistungen künftig für längere Zeit bewilligt werden. Darüber hinaus sollen Verwaltungsabläufe beschleunigt und Erleichterungen bei der Berechnung von Sozialgeldern umgesetzt werden. Nahles dazu weiter: „Die Jobcenter stehen vor enormen Herausforderungen, auch angesichts der Flüchtlingsfrage. Sie warten auf die Erleichterungen, die das Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II vorsieht.“ Die Vorschläge sind nicht neu, bereits im Jahr 2014 hatte eine entsprechende Arbeitsgruppe die Forderungen erarbeitet.
Auch die CDU sieht in dem Bereich dringenden Handlungsbedarf. Die Reform der Jobcenter sei erforderlich, bevor die großen Massen an Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt und damit in die Jobcenter drängen. Dazu sagte der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Kai Whittaker: „Es wurde allerhöchste Zeit, dass das Gesetz nun auf den Weg kommt. Zusätzlich zu den Rechts- und Verfahrensvereinfachungen sind weitere Instrumente im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit nötig.“
Die Grünen sehen in den geplanten Änderungen nur einen Minimalkonsens der großen Koalition. So meinte die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer: „Wir warten seit über einem Jahr vergebens auf eine Einigung der Bundesregierung in Sachen Rechtsvereinfachung. Weder einheimische Arbeitslose noch Flüchtlinge können also mit großartigen Verbesserungen rechnen.“ Die Arbeitsmarktinstrumente seien weiterhin zu wenig flexibel, die finanziellen Mittel seien laut Pothmer weiterhin zu gering.
Dass die Arbeit der Jobcenter entschlackt und der Aufwand im Verwaltungsbereich reduziert wird, ist zu begrüßen. Dass dies aber nur möglich wird, weil demnächst hunderttausende Flüchtlinge auf den deutschen Arbeitsmarkt drängen, ist bezeichnend. Stattdessen sollten die frei werdenden Kapazitäten für eine bessere Beratung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen verwendet werden, da Deutschland noch heute im internationalen Vergleich eine katastrophale Wiedereingliederungsquote von Langzeitarbeitslosen aufweist.