Samstag, 23 September 2023

Ihr Name war Fátima

Kommentar des EU-Abgeordneten Ewald Stadler zur Abstimmung des Estrela-Berichts

von PROSPERIA-LAURINA-REDAKTEUR  Mag. Ewald Stadler Politik Montag, 16 Dezember 2013 11:28
Mag. Ewald Stadller ist Mitherausgeber im Alpe Nordsee Verlag Mag. Ewald Stadller ist Mitherausgeber im Alpe Nordsee Verlag

Edite Fátima dos Santos Marreiros Estrela war die Berichtertstatterin einer Entschließung zur sexuellen Gesundheit des EU-Parlaments. Am 10. Dezember 2013 stimmten 334 EU-Mandatare für eine alternative Gegen-Entschließung und brachten damit den Estrela-Bericht zu Fall. Frau Estrela quittierte dieses äußerst knappe Ergebnis – 327 Abgeordnete stimmten immerhin gegen den alternativen Entschließungsantrag – mit wüsten Beschimpfungen und der Ankündigung, diese “schändliche Abstimmung” zum Wahlkampfthema machen zu wollen. Wer den Text des neuen Beschlusses betrachtet, wird darin aber nichts Schändliches finden können, es handelt sich lediglich um die Klarstellung, dass der Bereich der sexuellen Gesundheit, also Abtreibung, in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten fällt

Der Abtreibungs-Bericht der sozialistischen Abgeordneten Edite Fátima Estrela wirft viele Fragen auf, unter anderem fragt man sich, wie eine solch skandalöse Beschlussvorlage überhaupt auf die Tagesordnung des Parlaments gelangen konnte. Betrachten wir die Ereignisse in chronologischer Reihenfolge: International Planned Parenthood Federation, eine der führenden Abtreibungskonzerne weltweit, kassiert EU-Gelder für die Durchführung von Abtreibungen im Rahmen der Entwicklungspolitik. Die EU-Kommission dürfte diese Gelder streng genommen nicht ausbezahlen, weil die EU keine Kompetenz auf dem Gebiet der Abtreibung hat. Daher werden die Subventionen zur Förderung von Abtreibung unter dem Haushaltsposten der Entwicklungshilfe getarnt. Gegen diese Praktiken wandte sich das europäische Bürgerbegehren “One of us”. Die Initiative “One of us” war mit fast 1,9 Millionen Unterzeichnern so erfolgreich, dass die Lobbyisten der International Planned Parenthood Federation um ihre EU-Fördergelder bangen mussten und daher einen Entschließungsentwurf mit dem Namen “Reproduktive Gesundheit und sexuelle Rechte” verfassten.

 

Geplant war, dass dieser Text einfach unbemerkt das Parlament passiert und letztlich als Rechtfertigung dafür dient, das Anliegen des Bürgerbegehrens “One of us” zu ignorieren und weiterhin europarechtswidrig EU-Gelder in Abtreibungsprojekte zu investieren. Denn die Kommission hätte den Initiatoren von “One of us” einfach mitgeteilt, dass das EU-Parlament, welches institutionell die Bürger Europas repräsentiert, an der Förderungspraxis von Abtreibung aus Gründen der Entwicklungspolitik festhalten möchte. Damit hätte man “One of us” neutralisiert. Doch dieser Plan ging nicht auf.

 

Im Frauenausschuss, der sämtliche Änderungsanträge der slowakischen Abgeordneten Anna Záborská kategorisch ablehnte, bedankte sich Edite Estrela bei International Planned Parenthood für das Schreiben ihres Berichts und verurteilte gleichzeitig die Änderungsvorschläge der Lebensschützer als Lobbyismus. Das liefert bereits den ersten Teil unserer Frage, wie dieser Bericht ins Parlament kam: Die Abtreibungskonzerne lobbyieren besser als die Lebensschützer. So gut, dass sie von vielen Abgeordneten nicht als “böse Lobby”, sondern als anständige Interessenvertreter wahrgenommen werden.

 

Die Zurückverweisung des Berichts in den Ausschuss im Oktober 2013 erzürnte Estrela und ihre Genossen dermaßen, dass sie ihre Beschlussvorlage unter mehrmaligem Bruch der Geschäftsordnung bereits im Dezember wieder zurück ins Plenum brachten. Auf der Seite der Lebensschützer kam es zu einer noch nie gesehenen Bürgermobilisierung, auf der Seite von Frau Estrela formierten sich einflussreiche Lobbygruppen, darunter auch “Catholics pro Choice”. Womit wir beim zweiten Teil der Antwort wären: Das Unrechtsbewusstsein dafür, was Abtreibung tatsächlich bedeutet, ist verloren gegangen. Die Gleichgültigkeit der Mainstream-Politik gegenüber dem Abtreibungsunrecht, versteckt hinter dem Etikett der Wahlfreiheit, machte den Estrela-Entschließungsentwurf überhaupt erst denkbar.

 

Die Befürworter der Abtreibungslegalisierung in den letzten Jahrzehnten sind nämlich einem fundamentalen Irrtum verfallen: Man ging davon aus, die Tötung Ungeborener müsse legal und tabufrei sein; in weitere Folge versprach man staatliche Hilfsmaßnahmen. Aber die Wahrheit sieht anders aus: Wenn der Staat Abtreibung legalisiert und finanziert, dann entfällt auch automatisch der rechtliche Anspruch betroffener Frauen auf staatliche Unterstützung. Das resultiert aus der einfachen Tatsache, dass staatliche Stellen immer zur kostengünstigeren Variante tendieren und Abtreibung tatsächlich weit weniger kostenintesiv ist als flankierende Maßnahmen wie Kindergeld oder Müttergehalt. Ähnlich reagieren leider auch manche Teile der Gesellschaft. Es gibt einen nicht zu unterschätzenden sozialen Druck, abzutreiben anstatt Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich nicht dem Vorwurf, unselbständig zu sein, aussetzen zu müssen.

 

Eine Rechtsordnung darf nicht zulassen, dass Abtreiber staatlich subventioniert und Schwangere im Stich gelassen werden. Wer aber Abtreibung verharmlost und zur rechtlichen Option macht, tut genau das. Wenn wir die Zukunft der europäischen Völker sichern wollen, dann müssen wir die Lebensschutz-Debatte mit neuer Energie und voller Gottvertrauen wieder entfachen. Die Abstimmung über den Bericht von Edite Fátima Estrela bietet den hervorragenden Anlass, das Blatt zu Gunsten des Lebensschutzes zu wenden.

Hinterlasse einen Kommentar

 

 Anzeige

 Anzeige