Mittwoch, 30 Dezember 2020

Staatliche Mindestlöhne schaden nur

von PROSPERIA-LAURINA-REDAKTEUR  Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb Politik Montag, 15 Juli 2013 11:01
Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb
Alpe Nordsee Verlag GmbH

Spätestens alle Wahlkampfzeiten wieder kommt die Forderung nach einer Einführung staatlich festgelegter Mindestlöhne. Das klingt oberflächlich sozial und wohltätig, ist es aber nicht. Wenn der Staat derart massiv in den Arbeitsmarkt eingreift, verlässt er nicht nur die effiziente marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung. Wirksame Mindestlöhne verschärfen insbesondere die Arbeitslosigkeit. Auch bleibt es ungewiss, ob damit wirklich die Niedrigeinkommen erhöht werden. Sicher sind dagegen zahlreiche negative Nebenwirkungen.

Die sachliche Begründung für die Forderung von Mindestlöhnen beruht auf drei Vermutungen. Erstens wird geglaubt, nur so sei für die Beschäftigten ein Lohnniveau sichergestellt, welches das Existenzminimum übersteigt. Zweitens wird angenommen, nur so ließen sich die Arbeitnehmer motivieren, eine qualitativ ausreichend gute Arbeit zu leisten. Das dritte Argument unterstellt ein generelles Marktversagen bei der Ermittlung eines effizienten Lohns im unteren Beschäftigungsbereich. Dadurch würden Arbeitswillige ausgebeutet.

 

Letzterem widersprechen die Vertreter einer marktwirtschaftlichen Lösung vehement. Mindestlöhne verhindern zwangsläufig eine effiziente Lohnhöhe, die die Arbeitslosigkeit auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen beseitigt. Die elementare ökonomische Logik stellt klar: Der Mindestlohn ist unnötig, weil ohne Wirkung, wenn er unterhalb des Lohnes angesetzt ist, der sich im freien Spiel von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bildet. Liegt er darüber, suchen mehr Arbeitslose einen Beschäftigung als die Unternehmer zu diesem Lohn einzustellen bereit sind. Es entsteht Arbeitslosigkeit.

 

Die Einführung eines derart hohen Mindestlohns lockt Arbeitssuchende auf den Arbeitsmarkt, die beim niedrigeren Marktlohn auf ihr Arbeitsangebot verzichtet hatten. Bei den Arbeitgebern führt der erzwungene höhere Lohnsatz zu einem Rückgang der Nachfrage nach Arbeitskräften und damit zu Entlassungen. Die Arbeitssuchenden werden deshalb durch den Mindestlohn doppelt benachteiligt. Zum einen finden weniger eine Stelle als bei einer marktwirtschaftlichen Lösung, zum anderen suchen mehr Bewerber vergeblich eine Stelle, als dies ohne Vorgabe des überhöhten Mindestlohns der Fall wäre.

 

Zudem drücken Mindestlöhne die Entlohnung tendenziell nach unten. Die Arbeitgeber können im Bereich des Mindestlohns geneigt sein, insbesondere bei Neueinstellungen den Arbeitssuchenden ihre wahre Lohnzahlungsbereitschaft zu verschweigen, sie also tatsächlich „auszubeuten“. Der Mindestlohn wirkt dabei wie eine staatliche Lohnfixierung. Die Arbeitgeber könnten mit dem Hinweis auf das Lohndiktat eine höhere Lohnzahlung ablehnen. Umgekehrt legt der Mindestlohn den Arbeitnehmern die Einstellung nahe, nun auch nur eine Mindestleistung erbringen zu müssen. Damit würde der Arbeitgeber „ausgebeutet“.

 

Diejenigen, die bei Mindestlöhnen beschäftigt sind, besitzen nur dann tatsächlich einen Einkommensgewinn gegenüber der marktwirtschaftlichen Lösung, wenn der Mindestlohn auf das gesamte Monatseinkommen bezogen ist. In den meisten Staaten, die einen Mindestlohn eingeführt haben, bezieht sich dieser aber auf den Stundenlohnsatz. Mit dem Mindestlohnsatz kann dann eine Verringerung der Beschäftigungsstunden einhergehen, so dass im Gesamtlohn möglicherweise keine Verbesserung erzielt wird.

 

Wird der Mindestlohn auf den Monatslohn bezogen, können die Arbeitgeber eine offene oder versteckte Ausweitung der Arbeitszeit einführen, um damit den alten Stundenlohnsatz wiederherzustellen. Bei gleichbleibend hohem Gesamtstundenbedarf des Unternehmens hätte aber auch dies zwangsläufig Entlassungen zur Folge. Um beides zu verhindern, müsste der Staat sowohl den Lohnsatz als auch die Stundenzahl festschreiben, was jedoch noch mehr Entlassungen nach sich zieht.

 

Diejenigen, die auch bei einem geringeren Lohn gearbeitet hätten, jetzt aber ohne Stelle sind, erleiden einen vollständigen Einkommensverlust. Ob die höhere Entlohnung der weiterhin Beschäftigten dies insgesamt ausgleicht oder sogar zu einer Steigerung des volkswirtschaftlichen Arbeitseinkommens führt, bleibt offen. Sicher ist dagegen der Gewinnverlust der Unternehmen, die nun suboptimal wirtschaften müssen. Gesamtwirtschaftlich entsteht dadurch ein volkswirtschaftlicher Schaden.

 

Zudem bewirkt der Mindestlohn, dass weniger produktive Stellen, die für geringqualifizierte Arbeitssuchende geeignet sind, nicht mehr besetzt werden. Darunter leidet aber in einem komplexen Produktionsablauf möglicherweise die gesamte Produktion, so dass auch Arbeitsplätze für höher Qualifizierte wegfallen können. Der daraus resultierende zusätzliche Rückgang der Produktion schmälert nochmals die volkswirtschaftliche Wohlfahrt. Die Einführung von Mindestlöhnen begünstigt damit lediglich einen kleinen Kreis der Beschäftigten, während die Gesamtheit dies mit Wohlstandseinbußen zu bezahlen hat.

 

Der Verzicht auf die staatliche Festsetzung von Mindestlöhnen allein sichert allerdings noch keinen effizienten Arbeitsmarkt. Mindestlohneffekte mit einem entsprechenden volkwirtschaftlichen Schaden wie Arbeitslosigkeit und Wohlfahrtsverlust können auch ohne explizite Zahlenvorgaben entstehen. Flächentarifverträge, gesetzliche Arbeitsplatzvorschriften, staatliche Festlegungen von Lohnnebenkosten und nicht zuletzt die Höhe der Arbeitslosengelder und Sozialhilfeleistungen wirken wie Mindestlohngesetze. Erst ihre Beseitigung oder rigorose Beschneidung garantieren einen effizienten Arbeitsmarkt und damit eine nachhaltige Beseitigung der Arbeitslosigkeit. Sollten diese Maßnahmen im konkreten Fall zu einem nicht ausreichenden Einkommen führen, ist ein Ausgleich auf der Ebene der direkten Einkommensumverteilung immer noch der bessere Weg.

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