Die EU-Kommission treibt entgegen dem Willen Großbritanniens die Einführung einer weltweit geltenden Finanztransaktionssteuer voran. Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Estland, Griechenland, Spanien, Italien, Portugal, Slowenien und die Slowakei streben die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,1% für Anleihen und Anteile und 0,01% für Derivat-Kontrakte an. Voraussetzung ist, dass zumindest eine Transaktionspartei in der EU ihren Sitz hat. Hypotheken, Kredite und Versicherungsbeiträge sollen nicht mit der neuen Steuer belastet werden. Die EU-Kommission erwartet dadurch Einnahmen von bis zu 35 Milliarden Euro jährlich.
Äußerst fraglich bleibt, ob diese Summen den nationalen Haushalten zu Gute kommen werden oder ob die Einnahmen durch die Finanztransaktionssteuer als Eigenmittel der EU direkt an die Kommission fließen werden. Im entsprechenden Kommissionsvorschlag aus dem September 2011 heißt es, dass eine europäische Besteuerung des Finanzsektors eine geeignete Finanzierungsquelle als Eigenmittel wäre und man so die Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten senken könne.
Angesichts der Uneinigkeiten zwischen EU-Parlament und dem Rat der EU hinsichtlich des mehrjährigen Finanzrahmens bezweifle ich aber, ob die EU tatsächlich auf Beitragszahlungen verzichten würde. Die über Zölle und Abzüge von den nationalen Mehrwertsteuern generierten Einnahmen der EU haben auch nicht zu einem Absenken der Beiträge der Mitgliedsstaaten geführt, weil sich die Eurokraten selber eine bessere Investitionspolitik zutrauen als den Mitgliedsländern.
Um zu verhindern, dass Marktakteure in abgabenfreie Länder abwandern und sich die Geschäfte verlagern, soll die Steuerschuld auch dann entstehen, wenn die Transaktion gar nicht innerhalb der EU statt findet. Es genügt, dass eine der Transaktionsparteien in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig ist oder wenn ein an der Transaktion beteiligtes Finanzinstitut im Namen einer in der EU ansässigen Transaktionspartei handelt.
Genau deswegen hat Großbritannien eine Klage gegen die Steuerpläne der Kommission beim Europäischen Gerichtshof eingebracht. Die Briten befürchten eine Abwanderung vom Finanzplatz London, weil der Handel zwischen britischen Firmen und solchen, die in den an der Finanztransaktionsteuer teilnehmenden Ländern ihren Sitz haben, auch betroffen wäre. In solchen Fällen müsste Großbritannien die Steuer zwar erheben, dürfte sie aber nicht behalten.
An diesem Beispiel sehen wir, dass die gegenwärtigen Pläne zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer einer Gretchenfrage gleichkommen: Wenn wir der EU in diesem sensiblen Gebiet eine Kompetenz einräumen, dann wird das zum Grundstein der von manchen Politikern geforderten und von den Völkern gefürchteten Fiskalunion werden. Die Budgethoheit ist jetzt schon durch den ESM und den Fiskalpakt massiv in Frage gestellt. Die mit den Rettungspaketen verbundenen Sparauflagen haben große soziale Unruhen bewirkt, weil die Menschen nicht auf europäischer, sondern auf nationaler Ebene Finanz- und Steuerfragen entscheiden wollen. Denn die Budgethoheit ist eines der Kernmerkmale eines Staates.
Aber will Europa wirklich einen bürgerfernen Super-Staat? Auf die Frage, was man von den USA bei der Etablierung eines Einheitsstaates lernen könne, antwortete ein amerikanischer Professor: Vorsicht! Vor der Einigung gab es einen Bürgerkrieg! Diese Mahnung vor Augen sollten wir hinkende Vergleiche unterlassen und nationale Sonderwege als das betrachten, was sie eigentlich sind: Ausdruck von Souveränität. Den Kampf gegen Spekulanten können aber nur starke, souveräne Staaten gewinnen.