Mittwoch, 30 Dezember 2020

Zwangsgebühren für wenig erwünschte Meinungsmache

von PROSPERIA-LAURINA-REDAKTEUR  Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb Politik Donnerstag, 01 August 2013 15:21
Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb
Alpe Nordsee Verlag GmbH

Die Kritik an den mit Zwangsabgaben finanzierten öffentlich-rechtlichen Funk- und Fernsehanstalten ist ökonomisch verständlich. Für die Bereitstellung eines Gutes soll jeder, der es theoretisch konsumieren kann, einen diktierten Preis bezahlen, den der potentielle Konsument nicht aushandeln darf. Seitens des Anbieters von Funkleistungen ist zwar eine Furcht vor „Trittbrettfahrern“ verständlich, die den Leistungsbezug ohne Entgelt nutzen und auf die Zahlungsbereitschaft der anderen vertrauen. Dies rechtfertigt jedoch ebenso wenig die zwangsweise Erhebung von Zahlungen wie das fragwürdige Leistungsangebot.

Ökonomisch betrachtet ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine nicht verbrauchbare Dienstleistung, die in seinem Empfangsbereich von vielen Konsumenten gleichermaßen genutzt werden kann. Wer tatsächlich Nutzer ist, konnte zur Zeit der Einführung des Rundfunks allenfalls durch Peilsender festgestellt werden, die ein aktives Empfangsgerät orteten. Technisch ist es heute machbar, nur solche Geräte in Umlauf zu bringen, die eine Freischaltung des Rundfunksenders besitzen. Ein erstes Argument für das erzwungene Bezahlsystem ist somit entfallen. Ähnlich wie beim Bezahlfernsehen ist eine direkte Erkennung der Nutzer prinzipiell gegeben, so dass nur die Konsumenten bezahlen müssen, die das Funksystem auch nutzen.

 

Eine zweite Möglichkeit, den Leistungsbezug zu entlohnen, besteht in der Finanzierung durch Dritte. Die privaten Fernseh- oder Rundfunksender finanzieren sich durch Werbeeinnahmen. Der Empfang ist grundsätzlich frei, wer die Sendungen empfängt, muss jedoch die Werbeeinblendungen ertragen. Er bezahlt mit einer Beeinträchtigung des vollen Nutzens. Das werbende Unternehmen erhält für seine Werbeausgaben eine Umsatzsteigerung und damit einen Gewinnzuwachs, der von der Anzahl der Zuschauer oder Zuhörer und damit von der Attraktivität der Sendungen abhängt.

 

In beiden Fällen, dem Bezahlfernsehen wie den werbefinanzierten Funkanstalten, lässt sich das optimale Ausmaß an Sendern und Sendungen durch einen marktwirtschaftlichen Ausgleich zwischen Produzenten und Konsumenten ermitteln. Die freie Vereinbarung zwischen den Anbietern und Nachfragern bestimmt auch die Qualität des Produktes. Ob und wie häufig leichte Unterhaltung, Spieleshows, Gesprächsrunden oder wissenschaftliche Lehrstunden geboten werden, hängt von der Entscheidung der Nachfrager ab, bei diesen werbeunterbrochenen Sendungen einzuschalten oder die entsprechenden Programme zu abonnieren.

 

Hier setzt das zweite Existenz-Argument der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein. Die Grundversorgung an Rundfunk- und Fernsehsendungen soll gewährleistet werden. Dazu sollen nicht nur Nachrichten übertragen, sondern auch Sendungen mit kulturellen und wissenswerten Inhalten geboten werden. Sogar ein nicht im Umfang definiertes Quantum an Unterhaltungssendungen zählen die öffentlich-rechtlichen Anstalten zum notwendigen Bestandteil der Grundversorgung. Mit dieser Aufgabenstellung reklamieren die öffentlich-rechtlichen Sender für ihre Produkte den politisch-ökonomischen Status eines meritorischen Gutes - eines Gutes, das nur der Staat als verdienstvolles Geschenk seinen Bürgern anbieten kann, weil es privatwirtschaftlich nicht oder nicht ausreichend erbracht würde.

 

Aus der Sicht des autonomen Konsumenten ist dieses Argument hinfällig. Die Konsumentensouveränität besteht nur dann vollständig, wenn die Existenzberechtigung meritorischer Güter grundsätzlich verneint wird. Es bestehen aber auch praktische Bedenken. Wer entscheidet über Inhalt und Ausmaß der Grundversorgung, wer bestätigt die Eigenschaft des meritorischen Gutes, wenn nicht der Konsument selbst? Rundfunkräte sollen zwar als Spiegelbild der Bevölkerung die Sender beaufsichtigen, geraten aber durch die Besetzungspraxis schnell in parteipolitische Zwänge. Gerade bei politischen Sendungen, wie Talkshows oder Nachrichtenmagazinen, entsteht häufig der Verdacht politischer Einflussnahme. Sendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten entwickeln sich dann zur Meinungsmache im Dienste der politischen Herrschaft - ein Zustand, der insbesondere unter totalitären Regimen die Regel ist.

 

In demokratisch ausgerichteten Ländern besteht aber auch die umgekehrte Gefahr, dass die propagierte politische Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien zu einer Drangsalierung der Politik führt. Parteien und Politiker hofieren dann die Sender, um ihr Bild in der veröffentlichten Meinung zu verbessern. Negative Beurteilungen fragwürdiger Sendeinhalte oder Kritik an den personellen Besetzungen der Anstalten ist dann ebenso eingeschränkt, wie die Infragestellung der Existenzberechtigung öffentlich-rechtlicher Medien schlechthin. In diesem Zusammenhang wird offen und versteckt die heimliche Entwicklung einer vierten demokratischen Gewalt beklagt, neben der legislativen, exekutiven und judikativen, nun noch die mediale Gewalt.

 

Die Furcht der Politik vor den machtvollen öffentlich-rechtlichen Sendern führt zu zwei verhängnisvollen Ergebnissen. Zum einen kann der Preis für die Finanzierung der Anstalten kaum noch gesenkt werden. Die „neutralen“ Gebührenfestsetzungsbehörden gehen den Weg des geringsten Widerstands, zumal das Angebot der Anstalten nahezu ungehindert ständig ausgeweitet werden kann. Die Anstalten verhalten sich diesbezüglich wie Bürokratien, die immer neu Aufgabenfelder entdecken. Mit der imperialistisch anmutenden Beschäftigungsausweitung geht die Machtausweitung einher, so dass als zweites negatives Ergebnis eine fundamentale Kehrtwende mit einer Mandatsverringerung oder gar Abschaffung der öffentlich-rechtlichen Sender immer schwerer wird.

 

Die durch schwer begrenzbare Zwangsgebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Medienmacht entwickelt sich damit unvermeidlich zu einem wettbewerbszerstörenden Element auf dem Markt des freien Meinungs- und Informationsangebots. Die findigen Konsumenten nutzen zwar zunehmend die Alternativen im Internet, es bleibt jedoch die Drangsalierung, die wenig erwünschte öffentlich-rechtliche Meinungsmache mitfinanzieren zu müssen.

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